Digital Services Act und Digital Markets Act: Neue Regeln für Plattformbetreiber
Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) schafft die EU ein umfassendes Regelwerk, das die digitale Plattformwirtschaft transparenter, fairer und sicherer gestalten soll – mit weitreichenden Folgen für Betreiber digitaler Dienste.
Grundlagen und Zielsetzung
Warum DSA und DMA?
Digitale Plattformen wie soziale Netzwerke, Online-Marktplätze oder App-Stores haben erhebliche Marktmacht und Einfluss auf gesellschaftliche Debatten. Die EU will mit DSA und DMA den digitalen Raum regulieren, um Nutzer:innen zu schützen, den Wettbewerb zu stärken und Innovationshemmnisse abzubauen.
Wesentliche Unterschiede
Aspekt | DSA | DMA |
---|---|---|
Fokus | Inhalte, Transparenz, Nutzerschutz | Marktmacht, faire Wettbewerbsbedingungen |
Adressaten | Alle digitalen Vermittlungsdienste | „Gatekeeper“ mit systemischer Plattformmacht |
Regelungstiefe | Pflichten abhängig von Größe & Risiko | Konkrete Verbote und Gebote |
Digital Services Act: Verantwortung und Transparenz
Adressierte Plattformtypen
- Hosting-Dienste (z. B. Cloud-Anbieter)
- Online-Plattformen (z. B. Marktplätze, soziale Netzwerke)
- Sehr große Online-Plattformen (VLOPs) mit >45 Mio. EU-Nutzern
Kernpflichten für Betreiber
Plattformbetreiber müssen künftig:
- illegale Inhalte schneller entfernen (Notice-and-Action-Verfahren)
- Transparenzberichte über Moderation und Algorithmen veröffentlichen
- Werbung kennzeichnen und auf algorithmische Empfehlungslogiken hinweisen
- Risikobewertungen durchführen bei Auswirkungen auf Demokratie, Grundrechte und öffentliche Sicherheit
Verstärkte Nutzerrechte
Nutzer:innen erhalten ein Recht auf Beschwerde gegen Inhaltsentscheidungen, bessere Transparenz über personalisierte Werbung sowie die Möglichkeit, rein chronologische Feeds zu wählen. Minderjährigenschutz wird explizit gestärkt.
Digital Markets Act: Kontrolle über Gatekeeper
Wer ist Gatekeeper?
Gatekeeper sind Unternehmen mit erheblichem Einfluss auf den digitalen Markt, z. B. Google, Meta, Apple, Amazon oder Microsoft. Kriterien sind u. a. Jahresumsatz (>7,5 Mrd. €), Nutzeranzahl (>45 Mio. monatlich in der EU) und dauerhafte Marktstellung.
Pflichten und Verbote
Gatekeeper dürfen künftig u. a. nicht mehr:
- eigene Dienste bevorzugen (z. B. eigene Apps im Ranking pushen)
- Daten aus verschiedenen Diensten ohne Zustimmung kombinieren
- Drittanbieterzugänge willkürlich beschränken
Gleichzeitig müssen sie:
- Schnittstellen für Interoperabilität öffnen
- Plattformdaten teilen, wenn dies für Geschäftsmodelle Dritter nötig ist
- App-Stores fair betreiben (z. B. alternative Zahlungsmethoden zulassen)
Durchsetzung und Sanktionen
Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wiederholungstäter müssen mit strukturellen Maßnahmen wie Zerschlagung von Diensten rechnen.
Auswirkungen auf Plattformbetreiber
Erhöhter Compliance-Aufwand
Insbesondere mittlere Plattformen müssen interne Prozesse anpassen – z. B. Melde- und Moderationsmechanismen, Risikobewertungen und technische Schnittstellen für Drittanbieter.
Chancen für kleinere Anbieter
Durch interoperable Schnittstellen und fairen Zugang zu Daten können Nischenplattformen oder spezialisierte Anbieter schneller Marktanteile gewinnen. Der DMA fördert Innovationsvielfalt und verhindert Lock-in-Effekte.
Transparenz wird zum Wettbewerbsvorteil
Plattformen, die aktiv transparente Algorithmen, klare Nutzungsbedingungen und vertrauensvolle Moderation umsetzen, können Nutzervertrauen gewinnen und sich von intransparenten Wettbewerbern abheben.
Fazit und Ausblick
Mit DSA und DMA reguliert die EU erstmals ganzheitlich digitale Plattformen. Für Betreiber bedeutet das strengere Pflichten, aber auch neue Chancen durch klarere Spielregeln, mehr Nutzervertrauen und gerechteren Wettbewerb.