KI-VO und Artikel 50: Transparenzpflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen

KI-VO und Artikel 50: Transparenzpflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen

Die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) setzt mit Artikel 50 einen entscheidenden Akzent auf Transparenz und Kommunikation bei Hochrisiko-KI – Unternehmen stehen dadurch vor neuen rechtlichen und operativen Herausforderungen.

Einordnung der KI-VO

Die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO), auch bekannt als AI Act, wurde von der EU verabschiedet, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen zu schaffen. Ziel ist es, Sicherheit, Transparenz und den Schutz von Grundrechten zu gewährleisten.

Die KI-VO unterscheidet zwischen verschiedenen Risikostufen, wobei insbesondere Hochrisiko-KI-Systeme strengen Anforderungen unterliegen. Artikel 50 bezieht sich genau auf diese Systeme und formuliert klare Informationspflichten gegenüber Nutzenden.

Inhalt von Artikel 50 KI-VO

Artikel 50 regelt die Informationspflicht gegenüber natürlichen Personen, die mit einem Hochrisiko-KI-System interagieren. Folgende Kernelemente sind zentral:

1. Transparenz gegenüber Nutzenden

  • Unternehmen müssen klar und verständlich mitteilen, dass sie ein KI-System einsetzen.
  • Informationen über die Art, den Zweck und die Logik der Funktionsweise müssen bereitgestellt werden.
  • Besonders gilt dies für Systeme, die menschliche Entscheidungsfindung beeinflussen oder ersetzen.

2. Zeitpunkt und Art der Information

  • Die Information muss vor oder während der Interaktion mit dem System erfolgen.
  • Sie muss in klarer, verständlicher und zugänglicher Sprache formuliert sein.
  • Betroffene dürfen nicht durch technische oder sprachliche Barrieren benachteiligt werden.

3. Inhaltliche Anforderungen

Die bereitgestellten Informationen sollen es der betroffenen Person ermöglichen:

  • die Rolle der KI im Entscheidungsprozess zu verstehen,
  • den Umfang der automatisierten Verarbeitung nachvollziehen zu können,
  • gegebenenfalls ihre Rechte geltend zu machen – etwa Widerspruch oder menschliche Überprüfung.

Implikationen für Unternehmen

Die Umsetzung von Artikel 50 ist nicht nur rechtlich relevant, sondern auch strategisch bedeutsam:

Bereich Auswirkung
Compliance Neue Dokumentations- und Kommunikationspflichten, z. B. in Form von Transparenzhinweisen und Nutzungsrichtlinien
Technologie Technische Anpassungen erforderlich, um Erklärbarkeit und Zugriff auf Informationen sicherzustellen
Kundenerlebnis Stärkung des Vertrauens durch verständliche, ehrliche Kommunikation über KI-Einsatz

Empfehlungen zur Umsetzung

  • Erarbeiten Sie eine unternehmensweite Transparenzstrategie für KI-Systeme.
  • Stellen Sie eine Rechtsprüfung und Datenschutzfolgeabschätzung sicher.
  • Implementieren Sie Benutzeroberflächen, die Informationen leicht zugänglich machen.
  • Schulen Sie Mitarbeitende im Kundenkontakt zu Art. 50-Informationspflichten.

Fazit: Artikel 50 der KI-VO verpflichtet Unternehmen, bei Hochrisiko-KI-Systemen proaktiv, klar und nutzerzentriert zu informieren. Wer diese Anforderungen strategisch umsetzt, stärkt nicht nur die Compliance, sondern auch das Vertrauen der Kunden.