Unterschiede zwischen DSGVO und BDSG: Europäische Basis und nationale Ausgestaltung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzen sich – während die DSGVO europaweit gültige Standards definiert, nutzt das BDSG nationale Spielräume zur Konkretisierung in spezifischen Anwendungsbereichen.
DSGVO: Europäischer Rahmen für den Datenschutz
Ziele und Reichweite
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde 2016 verabschiedet und gilt seit dem 25. Mai 2018 direkt in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verfolgt das Ziel, einheitliche Datenschutzstandards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen und die Rechte natürlicher Personen zu stärken.
Wesentliche Inhalte
- Transparente Datenverarbeitung (Art. 5–6 DSGVO)
- Rechte der betroffenen Personen (Art. 12–23 DSGVO)
- Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter (Art. 24–43 DSGVO)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
- Bußgelder und Sanktionen (Art. 83 DSGVO)
Geltungsbereich
Die DSGVO gilt für Unternehmen, Behörden und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig vom Standort des Datenverarbeitenden.
BDSG: Nationale Ergänzung zur DSGVO
Konkretisierungsspielräume
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) trat zeitgleich mit der DSGVO in Kraft und ergänzt diese in Bereichen, in denen der europäische Gesetzgeber Öffnungsklauseln vorgesehen hat. Es dient also nicht als Ersatz, sondern als Ausführungsregelwerk für spezifisch deutsche Anforderungen.
Zentrale Regelungen im BDSG
- Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG regelt explizit die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten im Beschäftigungskontext.
- Bestellung von Datenschutzbeauftragten: In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter schon ab 20 Personen erforderlich (§ 38 BDSG) – die DSGVO regelt dies nicht abschließend.
- Aufsicht und Verfahren: §§ 8–21 BDSG betreffen die Organisation der Datenschutzaufsichtsbehörden und deren Befugnisse.
- Sonderregelungen für Strafverfolgungsbehörden: §§ 45 ff. BDSG regeln den Datenschutz im polizeilichen und justiziellen Bereich.
Vergleich DSGVO vs. BDSG
Merkmal | DSGVO | BDSG |
---|---|---|
Geltungsbereich | EU-weit (auch für Drittländer bei EU-Daten) | Nur in Deutschland |
Verbindlichkeit | Direkt anwendbar | Ergänzend zur DSGVO |
Beschäftigtendatenschutz | Allgemein geregelt | Detailliert in § 26 BDSG |
Datenschutzbeauftragte | Empfehlung je nach Verarbeitung | Pflicht ab 20 Personen (§ 38 BDSG) |
Sanktionen | Bis 20 Mio. € oder 4 % des Umsatzes | Keine eigenständigen Regelungen |
Rechtshierarchie und Konfliktlösung
Vorrang der DSGVO
Im Fall eines Widerspruchs zwischen DSGVO und BDSG gilt der Grundsatz des Anwendungsvorrangs europäischen Rechts. Nationale Regelungen dürfen der DSGVO nicht widersprechen oder diese unterlaufen.
Typische Praxisfragen
- Wann ist eine Videoüberwachung zulässig? – DSGVO allgemein, BDSG konkretisiert.
- Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden? – BDSG liefert Richtlinien über § 26.
- Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich? – national geregelt (§ 38 BDSG).
Fazit
Die DSGVO bildet die verpflichtende Datenschutzgrundlage in Europa, während das BDSG nationale Konkretisierungen für Deutschland bereitstellt. Nur gemeinsam bieten sie einen vollständigen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten.